Hier findest Du alle Antworten auf offene Fragen in unseren FAQ.
Solltest Du etwas vermissen, dann schreibe uns gerne eine Email, damit wir dies ergänzen können.
1. Warum wurde mir ein Aufbauseminar angeordnet?
Die Anordnung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde, wenn du innerhalb deiner Probezeit schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen hast. Man unterscheidet hierbei zwischen A-Verstößen (schwerwiegend, z. B. Missachtung der Vorfahrt, Unfallflucht oder deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegend). Ein ASF wird fällig bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen.
2. Was passiert, wenn ich die Teilnahme am Seminar verweigere?
Das Seminar ist eine gesetzlich verpflichtende Maßnahme. Wenn du die Teilnahmebescheinigung nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist (meist 8 bis 12 Wochen) vorlegst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet, du darfst kein Kraftfahrzeug mehr führen, bis du das Seminar erfolgreich abgeschlossen hast.
3. Gibt es am Ende des Seminars eine Prüfung oder einen Test?
Nein, es findet keine theoretische oder praktische Prüfung statt. Ziel des Seminars ist der Erfahrungsaustausch in der Gruppe und die Reflexion des eigenen Fahrverhaltens. Die Bescheinigung erhältst du allein durch die vollständige Anwesenheit und die aktive Mitwirkung an allen Kursteilen.
4. Wie ist der genaue Ablauf und Zeitrahmen des Seminars?
Ein ASF-Seminar ist streng reglementiert. Es besteht aus vier Theorie-Sitzungen zu jeweils 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung findet zudem eine Beobachtungsfahrt statt. Das gesamte Seminar muss sich über einen Zeitraum von mindestens zwei bis maximal acht Wochen erstrecken.
5. Wie wirkt sich das Seminar auf meine Probezeit aus?
Mit der Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich deine ursprüngliche Probezeit von zwei Jahren automatisch um weitere zwei Jahre. Du befindest dich dann also insgesamt vier Jahre lang in der Probezeit. Dies geschieht kraft Gesetzes und kann nicht umgangen werden.
6. Mit welchen Kosten muss ich für ein ASF-Seminar rechnen?
Die Gebühren werden von den Fahrschulen selbst festgelegt und variieren je nach Region und Teilnehmerzahl. Bei uns kostet das Seminar 349 Euro. Hinzu kommen oft noch Verwaltungsgebühren der Fahrerlaubnisbehörde für die Bearbeitung deines Falls.
7. Darf ich während des laufenden Seminars weiterhin Auto fahren?
Ja, solange gegen dich kein separates Fahrverbot (z. B. ein Monat wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes) verhängt wurde, bleibt dein Führerschein während der Seminarzeit gültig. Das Seminar selbst schränkt deine Fahrerlaubnis nicht ein.
8. Wie groß sind die Gruppen in einem ASF-Kurs?
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen vor, damit eine Gruppendynamik entstehen kann. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt, um sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer zu Wort kommt und individuell betreut werden kann.
9. Was genau passiert bei der Beobachtungsfahrt?
Die Fahrprobe dauert 30 Minuten und findet meist mit drei Teilnehmern im Fahrzeug statt. Während einer fährt, beobachten die anderen beiden das Fahrverhalten nach bestimmten Kriterien. Es geht nicht darum, perfekt zu fahren, sondern im Anschluss gemeinsam über gefährliche Situationen oder typische Fehler zu sprechen.
10. Was passiert, wenn ich zu einem Termin krank bin oder zu spät komme?
Hier gibt es leider keine Kulanz. Die gesetzlichen Vorgaben bescheiden: Wer auch nur einen Teil des Seminars verpasst – egal ob durch Krankheit, Stau oder Arbeit – gilt als nicht teilgenommen. In diesem Fall muss das komplette Seminar in einem neuen Kurs wiederholt und erneut bezahlt werden.
11. Wann muss ich zu einer MPU statt zum ASF?
Wenn dein Verstoß mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr zu tun hatte, reicht ein normales ASF in der Fahrschule nicht aus. In diesem Fall ordnet die Behörde ein „medizinisch psychologische Untersuchuhng“ an, das von diplomierten Verkehrspsychologen geleitet wird.
12. Muss ich die Beobachtungsfahrt in meinem eigenen Auto machen?
In der Regel wird das Schulungsfahrzeug der Fahrschule genutzt. Das hat den Vorteil, dass der Fahrlehrer über Doppelpedale verfügt und im Notfall eingreifen kann. Die Kosten für das Fahrzeug und die Versicherung sind normalerweise in der Seminargebühr enthalten.
13. Gibt es eine Fristverlängerung, wenn ich keinen Platz finde?
Die Behörden setzen oft knappe Fristen. Wenn alle Fahrschulen in deiner Nähe ausgebucht sind, solltest du dir dies schriftlich bestätigen lassen und umgehend Kontakt mit deiner Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle aufnehmen, um eine Fristverlängerung zu beantragen.
14. Kann ich das Seminar auch online absolvieren?
Nein, ASF-Seminare sind Präsenzveranstaltungen. Der persönliche Austausch in der Gruppe und die gemeinsame Beobachtungsfahrt sind essenzielle Bestandteile des Konzepts. Online-Kurse sind für das gesetzlich angeordnete ASF nicht zugelassen.
15. Werden mir durch das ASF Punkte in Flensburg gutgeschrieben?
Nein. Das ASF ist eine reine Erziehungsmaßnahme für Fahranfänger. Ein Punkteabbau ist durch dieses Seminar nicht möglich. Dafür gibt es spezielle „Fahreignungsseminare“ (FES), die jedoch anderen Regeln unterliegen.
16. Was sind die Konsequenzen bei weiteren Verstößen nach dem ASF?
Solltest du nach Abschluss des Seminars erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen, erhältst du eine schriftliche Verwarnung der Behörde. Zudem wird dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen (freiwillig). Beim dritten Mal wird die Fahrerlaubnis entzogen.
17. Bin ich an eine bestimmte Fahrschule gebunden?
Nein, du hast die freie Wahl. Du kannst das Seminar in jeder Fahrschule absolvieren, die über die entsprechende Seminarerlaubnis verfügt. Es muss nicht die Fahrschule sein, in der du ursprünglich deinen Führerschein gemacht hast.
18. Kann ich bei der Beobachtungsfahrt „durchfallen“?
Nein, ein Durchfallen ist unmöglich. Selbst wenn du Fahrfehler machst oder den Motor abwürgst, hat das keine negativen Folgen für deinen Führerschein. Wichtig ist nur, dass du die Fahrt absolvierst und dich an der anschließenden Auswertung beteiligst.
19. Erfahren meine Eltern oder mein Arbeitgeber von dem Seminar?
Die Korrespondenz der Bußgeldstelle und der Fahrerlaubnisbehörde geht direkt an dich als Inhaber der Fahrerlaubnis. Solange du volljährig bist, werden keine Dritten informiert. Du bist selbst dafür verantwortlich, Termine so zu legen, dass sie nicht mit deinen Arbeitszeiten kollidieren.
20. Wann genau bekomme ich meine Teilnahmebescheinigung?
Die Bescheinigung wird dir vom Seminarleiter persönlich ausgehändigt, sobald die letzte Theorie-Sitzung beendet ist. Voraussetzung ist, dass du an allen vier Sitzungen und der Fahrprobe pünktlich und vollständig teilgenommen hast. Diese Bescheinigung musst du dann bei der Behörde vorlegen.
Natürlich haben wir diese FAQ mit Sorgfalt erstellt, übernehmen aber keine Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit.