nächster Termin:
18.04.2026
um 10:00 Uhr

Preis: 299,00 Euro

Aufbauseminare für den Großraum Aachen
Aachen, Jülich, Düren, Aldenhoven, Eschweiler, Heinsberg, Geilenkirchen, Stolberg, Alsdorf, Herzogenrath

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ASF-Aufbauseminare

Zusammenschluss kooperierender Fahrschulen (ASF-Netzwerk)

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Durchführung von Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 35 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). 1.2 Vertragspartner ist das im Impressum genannte koordinierende Unternehmen (nachfolgend „Veranstalter“), welches im Namen und auf Rechnung des Zusammenschlusses der beteiligten Partnerfahrschulen agiert. 1.3 Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Netzwerk-Struktur und Durchführungsort

2.1 Der Teilnehmer erkennt an, dass der Veranstalter ein Verbund rechtlich selbstständiger Fahrschulen ist. Diese Kooperation dient der Sicherstellung der gesetzlichen Mindestteilnehmerzahl (§ 35 Abs. 1 FeV), um Seminarabsagen zu minimieren. 2.2 Der Veranstalter behält sich vor, den konkreten Schulungsraum innerhalb des Netzwerks festzulegen. Die Zuweisung zu einer Partnerfahrschule stellt keinen Mangel der Leistung dar, sofern der Ort im zumutbaren regionalen Umkreis liegt. 2.3 Die verbindliche Mitteilung des Schulungsortes erfolgt spätestens mit der Einladung zur ersten Sitzung.

3. Anmeldung, Vertragsschluss und behördliche Fristen

3.1 Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. 3.2 Eigenverantwortung: Die Überwachung der von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung obliegt allein dem Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass innerhalb der behördlichen Frist ein Seminarplatz frei ist oder ein Seminar erfolgreich abgeschlossen wird. 3.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter eine Kopie der behördlichen Anordnung spätestens zum ersten Termin vorzulegen.

4. Teilnahmebedingungen und Ausschlusskriterien

4.1 Vollständigkeit: Das Seminar umfasst vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer sowie eine Fahrprobe (Beobachtungsfahrt) von mindestens 30 Minuten plus 15 Minuten Auswertung. 4.2 Anwesenheitspflicht: Eine Bescheinigung darf nur bei vollständiger Teilnahme an allen Kursteilen ausgestellt werden (§ 35 Abs. 1 Satz 4 FeV). 4.3 Verspätung und Fehlzeiten: Bereits eine geringfügige Verspätung (auch im Minutenbereich) oder das Fernbleiben von einem Kursteil führen zwingend zum Ausschluss vom gesamten Seminar. Ein Nachholen einzelner Stunden in einem anderen Kurs ist gesetzlich untersagt. 4.4 Fahrtüchtigkeit: Bestehen bei der Fahrprobe Zweifel an der Fahrtüchtigkeit (Drogen, Alkohol, Medikamente), ist der Seminarleiter verpflichtet, die Teilnahme zu untersagen. Dies gilt als schuldhaftes Versäumnis des Teilnehmers.

5. Seminargebühren und Zahlungsverzug

5.1 Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung vereinbarte Seminargebühr als Festpreis. 5.2 Die Gebühr ist ein Pauschalpreis. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder bei vorzeitigem Ausschluss (siehe Ziff. 4.3) erfolgt nicht. 5.3 Die Zahlung muss bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Nachweis der Zahlung (Einzahlungsbeleg) vor Beginn der ersten Sitzung vorzulegen. 5.4 Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter vor, den Platz ohne weitere Mahnung an einen Bewerber auf der Warteliste zu vergeben.

6. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer

Aufgrund der gesetzlich fixierten Teilnehmerzahl (6 bis 12 Personen) führen kurzfristige Absagen oft zum Ausfall des gesamten Kurses für alle anderen Teilnehmer. Daher gelten folgende Stornosätze:

  • Ab Anmeldung bis 21 Tage vor Beginn: 20,00 € Bearbeitungsgebühr.

  • 20 bis 10 Tage vor Beginn: 40 % der Seminargebühr.

  • 9 bis 3 Tage vor Beginn: 75 % der Seminargebühr.

  • Weniger als 72 Stunden vor Beginn oder bei Nicht-Erscheinen: 100 % der Seminargebühr. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. Die Stellung eines geeigneten Ersatzteilnehmers befreit von Stornokosten (zzgl. Bearbeitungsgebühr).

7. Absage durch den Veranstalter / Haftungsbeschränkung

7.1 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen bis 3 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht wurde oder der Seminarleiter durch Krankheit/höhere Gewalt verhindert ist. 7.2 Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Gebühren unverzüglich erstattet. 7.3 Haftungsausschluss: Der Veranstalter haftet nicht für Folgeschäden, die aus einer Seminarabsage oder einem Seminarausschluss resultieren, insbesondere nicht für die Kosten einer Fahrerlaubnis-Neuerteilung, Mobilitätsverluste oder berufliche Nachteile durch Fristüberschreitung bei der Behörde. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

8. Datenschutz und Schweigepflicht

8.1 Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der DSGVO verarbeitet. 8.2 Innerhalb des Seminars besteht eine Vertrauensbasis. Teilnehmer und Seminarleiter verpflichten sich, über persönliche Details, die andere Teilnehmer im Rahmen der Gruppengespräche preisgeben, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. 9.3 Gerichtsstand ist der Sitz der koordinierenden Fahrschule.

Vielen Dank für Deine Anmeldung!

Wir melden uns bei Dir!